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Beispiele
Damit Sie einschätzen können, was Sie für Ihr Geld erhalten,
zeigen wir Ihnen nebenstehend wie zu einer Frage die
Antwort und bezahlte, weiterführende Informationen aussehen können.
Ein weiteres Beispiel finden Sie unter Beispiel-A.
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Beispiel B
Die Frage von Herrn Zampeno lautete:
F[227] Zampeno aus Unbekannt, Deutschland schrieb:
Ich möchte mich selbständig machen und wollte dazu die Mini-GmbH gründen. Nun habe ich gehört,
dass die erstens einen schlechten Ruf hat und zweitens gar nicht so günstig in der Gründung ist, wie zunächst behauptet wurde. Was raten Sie?
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Beantwortet wurde die Frage im Expertenforum von Frau Karin Caliebe:
A[228] Karin Caliebe zu Frage Nr. [227]
Die Mini-GmbH , ist die Unternehmergesellschaft, die mit nur einem Euro Stammkapital als haftungsbeschränkte Gesellschaft gegründet werden kann.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist die umfassendste Reform seit Bestehen der GmbH. Mini-GmbH
ist deshalb so nicht richtig, denn im Kern steht eine neue Rechtsform: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG).
Mit der UG (Unternehmergesellschaft) wollte der Gesetzgeber den Gründungsprozess erleichtern und eine international konkurrenzfähige Rechtsform etablieren (zur Limited – Ltd.) Die im Sprachgebrauch bezeichnete „Mini-GmbH“ stößt allerdings auf Kritik von Fachleuten.
Weitere und ausführliche Informationen zu dieser Frage erhalten Sie per Email für 50,00 €.
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Die weiterführende Information wurde für 50,00 € an Herrn Zampeno als PDF-Datei per email zugesandt:
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